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Säule: VerhaltenGKV-förderbar§ 20 SGB V

Bewegung

Körperliche Aktivität ist der stärkste Einzelhebel im BGM — und einer der wenigen, die Krankenkassen direkt bezuschussen.

Position
Feld 1 von 10
Säule
Verhalten
Förderung
GKV §20b SGB V
Maßnahmen
im Aufbau

Worum es geht

Bewegungsmangel kostet deutsche Unternehmen jährlich Milliarden durch Rückenleiden, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Burnout. Dabei braucht es keine Firmenfitnessstudios: schon 10 Minuten Bewegungspause pro Stunde senken Fehlzeiten messbar.

Warum es sich lohnt

Studien der BKK zeigen: Unternehmen mit strukturiertem Bewegungsprogramm haben 18 % weniger Rückenleiden-Fehltage. § 3 Nr. 34 EStG erlaubt bis zu 600 €/MA/Jahr steuerfrei — Bewegungsangebote sind der häufigste Verwendungsweg.

Maßnahmen für Bewegung

Für dieses Handlungsfeld bauen wir die Maßnahmen-Sammlung gerade aus. Stöbere solange in allen Maßnahmen oder mach den Selbstcheck.

So setzt du das um →

Erprobte Angebote, die du direkt einsetzen kannst — kuratiert für dieses Handlungsfeld:

Förderfähig: bis 600 € pro Mitarbeitendem steuerfrei

Maßnahmen im Handlungsfeld Bewegung sind nach § 3 Nr. 34 EStG bis 600 € pro Mitarbeitendem und Jahr steuerfrei — sobald sie Teil eines strukturierten BGM-Prozesses sind. Genau diesen Prozess bringt BGMHero mit; zusätzlich greift der Krankenkassen-Zuschuss nach § 20b SGB V für zertifizierte Maßnahmen.

GKV-Förderung & Steuer: so beantragst du es →

Wo steht ihr bei Bewegung?

Der 5-Minuten-Selbstcheck ordnet euch über alle 10 Handlungsfelder ein.