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Säule: VerhaltenGKV-förderbar§ 20 SGB V

Stress & Psyche

Psychische Erkrankungen sind die häufigste Ursache für Langzeitausfälle. Stressprävention ist kein Soft-Skill-Programm — sie ist Pflicht nach ArbSchG.

Position
Feld 3 von 10
Säule
Verhalten
Förderung
GKV §20b SGB V
Maßnahmen
im Aufbau

Worum es geht

Burn-out, Depressionen, Angststörungen: psychische Erkrankungen verursachen mehr Ausfalltage als Rückenleiden. Gleichzeitig zeigen Studien: frühzeitige Stressprävention hat einen ROI von bis zu 1:5.

Warum es sich lohnt

Das ArbSchG § 5 verpflichtet Arbeitgeber zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen — und zwar für jeden Arbeitsplatz. Wer das ignoriert, riskiert Bußgelder und Haftung bei Burnout-Erkrankungen.

Maßnahmen für Stress & Psyche

Für dieses Handlungsfeld bauen wir die Maßnahmen-Sammlung gerade aus. Stöbere solange in allen Maßnahmen oder mach den Selbstcheck.

Förderfähig: bis 600 € pro Mitarbeitendem steuerfrei

Maßnahmen im Handlungsfeld Stress & Psyche sind nach § 3 Nr. 34 EStG bis 600 € pro Mitarbeitendem und Jahr steuerfrei — sobald sie Teil eines strukturierten BGM-Prozesses sind. Genau diesen Prozess bringt BGMHero mit; zusätzlich greift der Krankenkassen-Zuschuss nach § 20b SGB V für zertifizierte Maßnahmen.

GKV-Förderung & Steuer: so beantragst du es →

Wo steht ihr bei Stress & Psyche?

Der 5-Minuten-Selbstcheck ordnet euch über alle 10 Handlungsfelder ein.