Betriebsarzt: Pflicht & Kosten

Betriebsarzt: Pflicht & Kosten

Ab wann ist ein Betriebsarzt Pflicht — und was kostet die arbeitsmedizinische Betreuung?

Ein Betriebsarzt bzw. arbeitsmedizinische Betreuung ist ab dem ersten Beschäftigten Pflicht (ASiG § 2). Kosten variieren je nach Betreuungsmodell und Betriebsgröße zwischen ca. 600 € und 10.000 € pro Jahr, KMU-Grundbetreuung liegt meist bei rund 1.500 €/Jahr.

Betriebsärztliche Betreuung nach Betriebsgröße

BetriebsgrößeBetreuungsmodellTypische Jahreskosten
1–10 MABedarfsorientierte Betreuung oder externer Dienst600–1.500 €
11–50 MARegelbetreuung extern1.500–4.000 €
50–250 MARegelbetreuung extern oder Werkarzt-Kooperation4.000–10.000 €
>250 MAInterner Betriebsarzt oder festes Kontingentindividuell, oft >10.000 €

Warum arbeitsmedizinische Betreuung Pflicht ist

Nach § 2 ASiG (Arbeitssicherheitsgesetz) muss jeder Arbeitgeber Betriebsärzte bestellen, die ihn in allen Fragen des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit unterstützen. Die Pflicht gilt unabhängig von der Betriebsgröße — schon der erste Beschäftigte begründet den Anspruch auf arbeitsmedizinische Betreuung.

Die konkrete Ausgestaltung regelt die DGUV Vorschrift 2 zusammen mit der Berufsgenossenschaft: Sie legt fest, wie viele Einsatzstunden pro Jahr je nach Branche und Gefährdungsklasse erforderlich sind (Grundbetreuung + betriebsspezifischer Teil).

Was der Betriebsarzt konkret leistet

  • Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen (Pflicht- und Angebotsvorsorge je nach Gefährdung)
  • Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung, insbesondere bei physischen Belastungen
  • Fachliche Begleitung beim Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM)
  • Beratung zu ergonomischer Arbeitsplatzgestaltung und Arbeitszeitmodellen

Betreuungsmodelle — was zu welcher Größe passt

Kleinbetriebe bis 50 Beschäftigte können die alternative bedarfsorientierte Betreuung nutzen: Statt fester jährlicher Einsatzstunden wird punktuell nach Bedarf betreut, ergänzt um verpflichtende Grundlagenschulungen für den Unternehmer selbst (Unternehmermodell). Größere Betriebe benötigen die Regelbetreuung mit festen jährlichen Einsatzstunden, ab einer bestimmten Beschäftigtenzahl lohnt sich oft ein interner oder fest kontingentierter Betriebsarzt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Arbeitsmedizinische Betreuung ist ab dem 1. Beschäftigten Pflicht (ASiG § 2)
  • Kosten: ca. 600–10.000 €/Jahr, KMU-Grundbetreuung meist ~1.500 €/Jahr
  • Kleinbetriebe bis 50 MA können das Unternehmermodell nutzen
  • Betriebsarzt begleitet auch BEM und Gefährdungsbeurteilung
  • Bußgeldrisiko bei fehlender Betreuung: 5.000–10.000 €

Häufige Fragen

Kann ich als Kleinunternehmer die Betriebsarzt-Aufgaben selbst übernehmen?+

Über das Unternehmermodell (für Betriebe bis 50 MA je nach Gefährdungsklasse) kann der Unternehmer nach einer Grundlagenschulung viele Aufgaben selbst wahrnehmen — ersetzt aber nicht die arbeitsmedizinische Vorsorge, die weiterhin ein Arzt durchführen muss.

Muss jeder Mitarbeitende zur Vorsorgeuntersuchung?+

Nein. Es gibt Pflichtvorsorge (zwingend vor Tätigkeitsaufnahme bei bestimmten Gefährdungen, z. B. Bildschirmarbeit mit besonderer Belastung), Angebotsvorsorge (Arbeitgeber muss anbieten, MA kann ablehnen) und Wunschvorsorge (auf Verlangen des MA).

Was kostet es, wenn wir gar keinen Betriebsarzt haben?+

Der Verstoß gegen ASiG § 2 kann mit einem Bußgeld von 5.000–10.000 € geahndet werden. Zusätzlich fehlt bei Arbeitsunfällen die arbeitsmedizinische Dokumentation, was das Haftungsrisiko erhöht.

Arbeitsmedizinische Betreuung sauber dokumentieren

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Quellen

Stand: 2026-07-06. Keine Rechts- oder Steuerberatung — im Einzelfall fachlich prüfen lassen.

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