
BGF Handlungsfelder & Förderung
Welche Handlungsfelder umfasst betriebliche Gesundheitsförderung — und wie wird sie gefördert?
Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) gliedert sich in vier Handlungsfelder: Bewegung, Ernährung, psychische Gesundheit und Suchtprävention. Maßnahmen sind über § 20b SGB V bei der Krankenkasse förderfähig und über § 3 Nr. 34 EStG bis 600 €/MA/Jahr steuerfrei.
Die 4 Handlungsfelder der BGF
| Handlungsfeld | Beispielmaßnahmen |
|---|---|
| Bewegung | Sportangebote, Firmenlauf, Rückentraining |
| Ernährung | Gesundes Kantinenessen, Obstkörbe, Ernährungsworkshops |
| Psychische Gesundheit | Stressmanagement, Resilienztraining, Achtsamkeitskurse |
| Suchtprävention | Aufklärung, Beratungsangebote |
Was über den gesetzlichen Arbeitsschutz hinausgeht
Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) umfasst alle Maßnahmen, die über die gesetzlichen Mindestanforderungen des Arbeitsschutzes hinausgehen und aktiv die Gesundheit der Beschäftigten fördern. Im Unterschied zu Arbeitsschutz und BEM ist BGF vollständig freiwillig — aber steuerlich und über die Krankenkassen gezielt gefördert.
Die vier klassischen Handlungsfelder
Bewegung umfasst Sportangebote, Firmenläufe oder Rückentraining gegen die häufigsten muskuloskelettalen Beschwerden. Ernährung reicht von gesundem Kantinenessen über Obstkörbe bis zu Ernährungsworkshops. Psychische Gesundheit — angesichts steigender psychischer Belastungen am Arbeitsplatz zunehmend zentral — umfasst Stressmanagement, Resilienztraining und Achtsamkeitsangebote. Suchtprävention rundet das Spektrum mit Aufklärung und Beratungsangeboten ab.
Förderung: doppelt profitieren
Krankenkassen sind nach § 20b SGB V verpflichtet, BGF-Maßnahmen zu unterstützen — bis zu 600 € pro Mitarbeitenden und Jahr, oft in Kombination mit kostenloser Beratung. Zusätzlich können entsprechende Leistungen nach § 3 Nr. 34 EStG bis zu 600 € pro Mitarbeitenden und Jahr steuerfrei vom Arbeitgeber erbracht werden — bei zertifizierten (ZPP-)Maßnahmen lassen sich beide Förderwege kombinieren.
Das Wichtigste in Kürze
- 4 Handlungsfelder: Bewegung, Ernährung, psychische Gesundheit, Suchtprävention
- BGF ist freiwillig, aber über § 20b SGB V und § 3 Nr. 34 EStG gezielt gefördert
- Bis zu 600 €/MA/Jahr steuerfrei (EStG) plus Krankenkassen-Förderung möglich
- Zertifizierung (ZPP) ist Voraussetzung für Steuerfreiheit und GKV-Förderung
Häufige Fragen
Muss jede BGF-Maßnahme alle vier Handlungsfelder abdecken?+
Nein. Viele Unternehmen starten mit einem oder zwei Handlungsfeldern, die zur eigenen Belegschaft passen, und bauen schrittweise aus. Wichtig ist eine bedarfsgerechte Auswahl statt Aktionismus in alle Richtungen.
Sind alle BGF-Maßnahmen automatisch steuerfrei?+
Nein, § 3 Nr. 34 EStG verlangt, dass die Maßnahme zertifizierten Qualitätskriterien entspricht (meist ZPP-Zertifizierung). Nicht-zertifizierte Einzelaktionen fallen nicht automatisch unter die Steuerfreiheit.
Können wir GKV-Förderung und Steuerfreiheit gleichzeitig nutzen?+
Ja, bei zertifizierten Maßnahmen lassen sich beide Förderwege kombinieren — die Krankenkasse bezuschusst die Maßnahmenkosten, der steuerfreie Rahmen nach § 3 Nr. 34 EStG gilt zusätzlich für die Arbeitgeberleistung.
BGF-Maßnahmen förderfähig planen
EasyBGM zeigt, welche Maßnahmen ZPP-zertifiziert und damit steuer- und förderfähig sind.
Quellen
- § 20b SGB V — Betriebliche Gesundheitsförderung ↗
- § 3 Nr. 34 EStG — Steuerfreie Arbeitgeberleistungen ↗
Stand: 2026-07-06. Keine Rechts- oder Steuerberatung — im Einzelfall fachlich prüfen lassen.