Externe Partner im BGM

Externe Partner im BGM

Welche externen Partner unterstützen BGM — und was bieten sie konkret?

Berufsgenossenschaften bieten kostenlose Schulungen und Präventionsberatung, Krankenkassen fördern BGF-Maßnahmen nach § 20b SGB V mit bis zu 600 €/MA/Jahr, die Deutsche Rentenversicherung unterstützt bei stufenweiser Wiedereingliederung und Rehabilitation.

Externe Partner und ihre Leistungen

PartnerKernleistungRechtsgrundlage
BerufsgenossenschaftKostenlose Ersthelfer- und Sicherheitsbeauftragten-Schulung, PräventionsberatungSGB VII
KrankenkasseBGF-Förderung bis 600 €/MA/Jahr, Beratung, GBPsych-Unterstützung§ 20b SGB V
Deutsche RentenversicherungStufenweise Wiedereingliederung, Reha-LeistungenSGB VI, Hamburger Modell

Berufsgenossenschaften: kostenlose Prävention nutzen

Berufsgenossenschaften finanzieren sich über die gesetzliche Unfallversicherung und bieten im Gegenzug kostenlose Leistungen: Ausbildung von Ersthelfern und Sicherheitsbeauftragten, Beratung zu Arbeitsschutzfragen und Zuschüsse zu Präventionsmaßnahmen. Viele Unternehmen nutzen diese Angebote nicht vollständig aus, obwohl sie bereits über die Unfallversicherungsbeiträge bezahlt sind.

Krankenkassen: gesetzliche Förderpflicht für BGF

Krankenkassen sind nach § 20b SGB V verpflichtet, betriebliche Gesundheitsförderung zu unterstützen — mit Förderung von bis zu 600 € pro Mitarbeitenden und Jahr, kostenloser Beratung und Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen (GBPsych). Die Konditionen unterscheiden sich zwischen den Kassen; es lohnt sich, direkt bei der Kasse mit dem größten Mitarbeiteranteil im Unternehmen anzufragen.

Deutsche Rentenversicherung: Wiedereingliederung und Reha

Die DRV unterstützt bei der stufenweisen Wiedereingliederung nach längerer Krankheit (Hamburger Modell) und bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Diese Leistungen greifen häufig im Zusammenhang mit dem Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM), wenn eine vollständige Rückkehr zum ursprünglichen Arbeitsplatz nicht sofort möglich ist.

Das Wichtigste in Kürze

  • Berufsgenossenschaften bieten kostenlose Schulungen — bereits über Unfallversicherung finanziert
  • Krankenkassen fördern BGF-Maßnahmen bis 600 €/MA/Jahr (§ 20b SGB V)
  • DRV unterstützt bei Wiedereingliederung nach dem Hamburger Modell
  • Externe Förderungen werden von vielen KMU nicht vollständig genutzt

Häufige Fragen

Müssen wir die BG-Schulungen selbst bezahlen?+

Nein, Ersthelfer- und Sicherheitsbeauftragten-Schulungen werden von der Berufsgenossenschaft finanziert — sie sind bereits über die Unfallversicherungsbeiträge abgedeckt.

Bei welcher Krankenkasse bekommen wir die meiste BGF-Förderung?+

Alle gesetzlichen Kassen sind zur Förderung nach § 20b SGB V verpflichtet, die Konditionen variieren aber. Am sinnvollsten: die Kasse mit dem größten Mitarbeiteranteil im Unternehmen direkt ansprechen.

Was ist das Hamburger Modell?+

Ein Verfahren zur stufenweisen Wiedereingliederung nach längerer Krankheit: Der Mitarbeitende arbeitet zunächst reduziert und steigert die Arbeitszeit schrittweise, begleitet von DRV oder Krankenkasse, bis zur vollen Belastbarkeit.

Fördermöglichkeiten systematisch nutzen

EasyBGM zeigt, welche Maßnahmen förderfähig sind und behält Anträge sowie Fristen im Blick.

Quellen

Stand: 2026-07-06. Keine Rechts- oder Steuerberatung — im Einzelfall fachlich prüfen lassen.

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