GKV-Gesundheitsbericht richtig nutzen
Wie bekomme ich den GKV-Gesundheitsbericht — und was mache ich damit?
Jede gesetzliche Krankenkasse ist verpflichtet, Betrieben mit mind. 20 Versicherten einen anonymisierten Gesundheitsbericht zu liefern (§ 20 SGB V). Er kostet nichts, zeigt Krankenstand, Diagnosegruppen und Altersstruktur — und ist die zentrale Datenquelle für deinen BGM-Jahresplan.
Aufbau eines typischen GKV-Gesundheitsberichts
| Abschnitt | Inhalt | Nutzung im BGM | DSGVO-Hinweis |
|---|---|---|---|
| Krankenstandsquote | AU-Tage pro 100 Versicherte, Vorjahresvergleich, Branchenvergleich | Benchmark-Grundlage für die GF-Präsentation: 'Wo stehen wir?' | Aggregiert — keine Rückschlüsse auf Einzelpersonen möglich |
| Diagnosegruppen (ICD-10) | Top-Diagnosen nach AU-Tagen und Häufigkeit (z. B. M = Muskel-Skelett, F = Psyche) | Handlungsfelder für Maßnahmen ableiten: hohe M-Quote → Ergonomie-Programm | Mindest-Anonymisierungsschwelle der KK beachten (meist ≥5 Fälle je Diagnose) |
| Altersstrukturanalyse | Verteilung der AU-Tage nach Altersgruppen | Identifikation gefährdeter Kohorten für gezielte Prävention | Kein Personenbezug — reine Altersgruppendaten |
| Kurzzeit- vs. Langzeit-AU | AU nach Dauer (<3 Tage, 3–6 Tage, >6 Wochen) | Langzeit-AU signalisiert BEM-Bedarf; Kurzzeit-AU oft motivationale Ursachen | Vollständig anonymisiert |
| Betriebsvergleich (Benchmark) | Dein Krankenstand vs. Branche, Region, GKV-Durchschnitt | Priorisierungshilfe: Wo liegt echter Handlungsbedarf? | Externe Referenzwerte — kein Unternehmensbezug |
Was ist der GKV-Gesundheitsbericht — und wer hat Anspruch darauf?
Der GKV-Gesundheitsbericht ist eine kostenlose, anonymisierte Auswertung der Arbeitsunfähigkeitsdaten deiner Mitarbeitenden, die die gesetzliche Krankenkasse auf Anfrage erstellt. Gesetzliche Grundlage ist § 20 SGB V: Krankenkassen sollen Betriebe bei der Analyse ihrer gesundheitlichen Situation unterstützen — der Bericht ist ein Kerninstrument davon.
Anspruch haben Betriebe mit mindestens 20 Versicherten bei derselben Kasse. Das ist nicht die Gesamtbelegschaft, sondern nur die Mitarbeitenden, die bei dieser Kasse versichert sind. In einem 50-Personen-Betrieb mit drei verschiedenen Hauptkassen kann es also sein, dass nur eine KK den Schwellenwert überschreitet und einen Bericht liefert — die anderen nicht.
Hast du mehrere Kassen im Betrieb? Dann beantrage bei jeder Kasse separat. Die meisten großen KKen (AOK, Barmer, TK, DAK, BKK-Verbund) liefern den Bericht routinemäßig. Kleinere Kassen tun es auf explizite Anfrage. Du brauchst dafür keinen BGM-Vertrag, keinen Berater und keine laufende GKV-Kooperation — der Bericht ist unabhängig davon.
So beantragst du den Bericht — konkret und ohne Umwege
Der Ansprechpartner ist immer der Unternehmenskundenberater oder der BGF-Ansprechpartner der jeweiligen Kasse, nicht die Servicestellen für Privatpersonen. Die meisten großen KKen haben ein eigenes 'Betriebe'-Portal oder eine Unternehmenshotline.
Was du angibst: Firmenname, Betriebsnummer (Rentenversicherungsnummer), Zeitraum (in der Regel das abgelaufene Kalenderjahr), und der Name der BGM-verantwortlichen Person. Optional: der Berichtszeitraum (manche KKen ermöglichen auch Quartalsdaten).
Bearbeitungsdauer: 4–8 Wochen. Beantrage den Bericht daher im Januar/Februar für das Vorjahr — so hast du die Daten rechtzeitig für die Maßnahmenplanung im Frühjahr.
- AOK: Unternehmensportal 'AOK-Business' oder direkte E-Mail an den Firmenkundenberater
- Barmer: 'Betriebliches Gesundheitsmanagement'-Portal, Kontakt über Firmenkundenservice
- Techniker Krankenkasse: TK-Gesundheitsmanagement-Team, Online-Formular für Betriebe
- DAK-Gesundheit: Betriebskundenbereich mit BGM-Serviceangebot
- BKK-Verbund: Über die jeweilige Betriebs-KK direkt
So liest du die Krankenstandsdaten richtig
Der häufigste Fehler beim Lesen des Berichts: den eigenen Krankenstand isoliert betrachten. Eine Quote von 5,2 % klingt hoch — aber wenn der Branchendurchschnitt bei 6,1 % liegt, ist dein Betrieb tatsächlich unterdurchschnittlich belastet. Der Vergleich ist entscheidend.
Die wichtigsten drei Vergleichsdimensionen sind: (1) Zeitverlauf — hat dein Krankenstand in den letzten drei Jahren zugenommen? (2) Branche — wie verhält sich dein Wert zum Branchendurchschnitt der KK? (3) Region — gibt es regionale Sonderfaktoren (z. B. Grippewellen, lokale Besonderheiten)?
AU-Tage und AU-Fälle sagen unterschiedliche Dinge: Viele kurze Fälle (1–3 Tage) deuten auf motivationale oder führungsbezogene Ursachen hin. Wenige lange Fälle (>6 Wochen) signalisieren ernsthafte Erkrankungen — und BEM-Bedarf gemäß § 167 Abs. 2 SGB IX. Beides braucht andere Maßnahmen.
Von der Diagnosegruppe zur BGM-Maßnahme — Analyse-Schritt für Schritt
Die Diagnosegruppen im ICD-10-Format sind das strategische Herzstück des Berichts. Sie zeigen, welche Erkrankungsbilder die meisten AU-Tage verursachen. Die häufigsten in deutschen Betrieben: M (Muskel-Skelett, ~25 % aller AU-Tage), F (Psychische Erkrankungen, ~15–17 %), J (Atemwegserkrankungen), A/B (Infektionskrankheiten).
Die Ableitung ist direkt: Dominiert die M-Gruppe → Handlungsfeld Ergonomie und Bewegung priorisieren. Hohe F-Werte → Führungskräfteschulung, psychische Gefährdungsbeurteilung (§ 5 ArbSchG), Stressprävention. Hohe J-Werte im Winter → Impfaktionen, Raumluftqualität.
Für deinen Steuerkreis gilt nach GKV-Leitfaden (Phase 2, Analyse): Die Ergebnisse aus dem Gesundheitsbericht müssen gemeinsam im Steuerungsgremium bewertet werden — nicht von HR alleine. Die partizipative Auswertung mit Betriebsrat ist nicht nur politisch klug, sondern nach § 87 BetrVG bei Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen und Gesundheitsschäden mitbestimmungspflichtig.
Datenschutz: Was du mit den Daten tun darfst und was nicht
Der GKV-Gesundheitsbericht enthält ausschließlich anonymisierte Daten — das ist die Bedingung, unter der die Krankenkasse ihn ausliefern darf (Art. 9 DSGVO schützt Gesundheitsdaten als besondere Kategorie personenbezogener Daten). Du darfst die Daten für die betriebliche Maßnahmenplanung und GF-Präsentationen nutzen.
Was du nicht darfst: Rückschlüsse auf Einzelpersonen ziehen oder versuchen, die Daten mit anderen internen Quellen so zu kombinieren, dass Einzelne identifizierbar werden. Auch das Speichern in nicht gesicherten Systemen oder die Weitergabe an externe Dienstleister ohne Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV nach Art. 28 DSGVO) ist unzulässig.
Praktische Regel für die Steuerkreis-Präsentation: Zeige nur Aggregatdaten auf Abteilungsebene, wenn die Abteilung mindestens 10–15 Personen hat. Kleinere Einheiten können de-facto auf Einzelpersonen zurückgeführt werden — das gilt als Datenschutzverstoß, auch wenn du die Diagnosen selbst nicht kennst.
GKV-Bericht + eigene HR-Daten kombinieren
Der GKV-Bericht alleine zeichnet kein vollständiges Bild — er erfasst nur die Versicherten dieser einen Kasse und nur die AU-Bescheinigungen, die bei ihr eingingen. Kombiniere ihn daher mit deinen eigenen anonymisierten HR-Auswertungen: aggregierter Krankenstand (alle Kassen), BEM-Fallstatistik, Altersstrukturanalyse.
Diese Kombination — GKV-Daten plus interne HR-Aggregate — ist die Analyse-Grundlage, die der GKV-Leitfaden in Phase 2 für die Maßnahmenplanung fordert. Ohne sie ist kein GKV-gefördertes BGF-Projekt nach § 20b SGB V förderungsfähig.
Wer mehrere GKV-Berichte (von verschiedenen Kassen) kombinieren will: Das ist datenschutzrechtlich unproblematisch, solange die Daten weiterhin auf Betriebsebene aggregiert bleiben. Ein KK-übergreifendes Bild entsteht durch Addition der anonymisierten Quoten — eine Praxis, die die meisten BGM-Koordinatoren mit Excel abbilden.
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Das Wichtigste in Kürze
- Ab 20 Versicherten einer Kasse hast du Anspruch auf einen kostenlosen GKV-Gesundheitsbericht.
- Beantrage ihn im Januar/Februar für das Vorjahr — Bearbeitungszeit 4–8 Wochen.
- Die Diagnosegruppen (ICD-10) zeigen, welche Handlungsfelder du priorisieren solltest.
- Vergleiche immer: Dein Krankenstand allein sagt wenig — der Branchenvergleich entscheidet.
- Auswertung im Steuerkreis (gemeinsam mit BR) ist GKV-Fördervoraussetzung nach § 20b SGB V.
- Nur anonymisierte Daten verwenden — Rückschlüsse auf Einzelpersonen verstoßen gegen Art. 9 DSGVO.
Häufige Fragen
Ab wie vielen Mitarbeitern bekomme ich einen GKV-Gesundheitsbericht?+
Die Schwelle liegt bei 20 Versicherten bei derselben Krankenkasse — nicht 20 Mitarbeitende insgesamt. Hast du z. B. 40 Mitarbeitende, aber nur 15 bei der AOK und 25 bei der Barmer, liefert nur die Barmer einen Bericht.
Kostet der GKV-Gesundheitsbericht etwas?+
Nein — der Bericht ist eine kostenlose Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen nach § 20 SGB V. Du brauchst keinen Vertrag, keinen Berater und keine laufende GKV-Kooperation.
Wie aktuell sind die Daten im Bericht?+
Die meisten Kassen liefern Jahresberichte mit ca. 3–6 Monaten Verzögerung. Ein Bericht für 2025 ist also typischerweise im 2. Quartal 2026 verfügbar. Einige Kassen bieten Quartalsberichte an — frag deinen Betreuer.
Darf der Betriebsrat den GKV-Gesundheitsbericht einsehen?+
Ja — und er sollte. Die gemeinsame Auswertung im Steuerkreis ist nach GKV-Leitfaden Voraussetzung für GKV-geförderte Maßnahmen. Der BR hat kein gesondertes Einsichtsrecht in deinen Vertrag mit der KK, wohl aber Mitbestimmung bei Maßnahmen aus den Ergebnissen (§ 87 BetrVG).
Was mache ich, wenn meine Kasse keinen Bericht liefert?+
Ruf den Unternehmenskundenberater an — nicht die allgemeine Servicenummer. Falls die Kasse sich weigert: Die Pflicht zur Unterstützung nach § 20 SGB V ist nicht einklagbar, aber in der Praxis kooperieren alle großen GKVen. Alternativ: Der KK-Kooperationsvertrag nach § 20b SGB V schließt die Berichtspflicht meist vertraglich mit ein.
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Quellen
- GKV-Leitfaden Prävention 2025, Kap. 6.3.3 Analyse ↗
- § 20 SGB V — Primärprävention und Gesundheitsförderung ↗
- § 20b SGB V — Betriebliche Gesundheitsförderung ↗
- Art. 9 DSGVO — Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten ↗
Stand: 2026-06-24. Keine Rechts- oder Steuerberatung — im Einzelfall fachlich prüfen lassen.