
BGM 3-Säulen-Modell
Was sind die 3 Säulen des BGM-Modells?
BGM ruht auf drei Säulen: Arbeits- und Gesundheitsschutz (Pflicht), Betriebliches Eingliederungsmanagement/BEM (Pflicht) und betriebliche Gesundheitsförderung/BGF (freiwillig). Ohne die Pflicht-Säulen ist das gesamte BGM-Gebäude rechtlich instabil — unabhängig davon, wie viel BGF betrieben wird.
Die 3 Säulen im Überblick
| Säule | Status | Rechtsgrundlage | Kern-Pflicht |
|---|---|---|---|
| 1. Arbeits- & Gesundheitsschutz | Pflicht | ArbSchG, ASiG | Gefährdungsbeurteilung, Unterweisungen |
| 2. Betriebliches Eingliederungsmanagement | Pflicht | SGB IX § 167 | BEM-Angebot ab 42 Tagen Arbeitsunfähigkeit |
| 3. Betriebliche Gesundheitsförderung | Freiwillig | § 20b SGB V (Förderpflicht der Kassen) | keine — aber gefördert |
Das BGM-Haus-Bild
BGM lässt sich als Haus vorstellen: Das Dach ist das Management selbst — Steuerung, Zielsetzung, Erfolgskontrolle. Die drei Säulen tragen dieses Dach. Fehlt eine der beiden Pflicht-Säulen, ist das Haus instabil, egal wie viel in die freiwillige dritte Säule investiert wird.
Säule 1 und 2: die gesetzlichen Pflichten
Arbeits- und Gesundheitsschutz umfasst die Gefährdungsbeurteilung (physisch und psychisch, ArbSchG § 5), Unterweisungen und deren Dokumentation — Pflicht ab dem ersten Beschäftigten. Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) greift, sobald ein Mitarbeitender innerhalb von zwölf Monaten länger als sechs Wochen (42 Tage) arbeitsunfähig war (SGB IX § 167): Der Arbeitgeber muss ein BEM-Gespräch anbieten — die Teilnahme ist für den Mitarbeitenden freiwillig, das Angebot für den Arbeitgeber nicht.
Säule 3: die freiwillige, aber geförderte Säule
Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) ist freiwillig — umfasst aber die Maßnahmen, die in der öffentlichen Wahrnehmung meist mit BGM gleichgesetzt werden: Bewegungsangebote, Ernährungsberatung, Stressprävention. Krankenkassen sind nach § 20b SGB V verpflichtet, BGF zu unterstützen, mit Förderung bis zu 600 € pro Mitarbeitenden und Jahr möglich. Diese Säule entscheidet meist über Mitarbeiterzufriedenheit und Employer Branding, nicht über rechtliche Compliance.
Das Wichtigste in Kürze
- 3 Säulen: Arbeitsschutz (Pflicht), BEM (Pflicht), BGF (freiwillig)
- Ohne die Pflicht-Säulen ist BGM rechtlich instabil, egal wie viel BGF betrieben wird
- BEM greift ab 42 Tagen Arbeitsunfähigkeit innerhalb von 12 Monaten (SGB IX § 167)
- BGF wird von Krankenkassen nach § 20b SGB V mit bis zu 600 €/MA/Jahr gefördert
Häufige Fragen
Reicht es, nur die zwei Pflicht-Säulen abzudecken?+
Rechtlich ja — Arbeitsschutz und BEM erfüllen die gesetzlichen Mindestanforderungen. Für Mitarbeiterbindung, Krankenstand-Reduktion und Arbeitgeberattraktivität lohnt sich die freiwillige dritte Säule (BGF) zusätzlich.
In welcher Reihenfolge sollten wir die Säulen aufbauen?+
Zuerst die Pflicht-Säulen absichern (Gefährdungsbeurteilung, BEM-Prozess) — sie bergen sonst Bußgeld- und Haftungsrisiken. Erst danach lohnt sich der systematische Ausbau der freiwilligen BGF-Säule.
Zählt ein Gesundheitstag zu welcher Säule?+
Zur dritten Säule, betriebliche Gesundheitsförderung — es sei denn, er dient explizit der Umsetzung von Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung (dann Säule 1).
Alle drei Säulen an einem Ort abbilden
EasyBGM verbindet Gefährdungsbeurteilung, BEM-Prozess und Gesundheitsförderung in einem System.
Quellen
- § 5 ArbSchG — Beurteilung der Arbeitsbedingungen ↗
- § 167 SGB IX — Prävention (BEM) ↗
- § 20b SGB V — Betriebliche Gesundheitsförderung ↗
Stand: 2026-07-06. Keine Rechts- oder Steuerberatung — im Einzelfall fachlich prüfen lassen.