BGM 3-Säulen-Modell

BGM 3-Säulen-Modell

Was sind die 3 Säulen des BGM-Modells?

BGM ruht auf drei Säulen: Arbeits- und Gesundheitsschutz (Pflicht), Betriebliches Eingliederungsmanagement/BEM (Pflicht) und betriebliche Gesundheitsförderung/BGF (freiwillig). Ohne die Pflicht-Säulen ist das gesamte BGM-Gebäude rechtlich instabil — unabhängig davon, wie viel BGF betrieben wird.

Die 3 Säulen im Überblick

SäuleStatusRechtsgrundlageKern-Pflicht
1. Arbeits- & GesundheitsschutzPflichtArbSchG, ASiGGefährdungsbeurteilung, Unterweisungen
2. Betriebliches EingliederungsmanagementPflichtSGB IX § 167BEM-Angebot ab 42 Tagen Arbeitsunfähigkeit
3. Betriebliche GesundheitsförderungFreiwillig§ 20b SGB V (Förderpflicht der Kassen)keine — aber gefördert

Das BGM-Haus-Bild

BGM lässt sich als Haus vorstellen: Das Dach ist das Management selbst — Steuerung, Zielsetzung, Erfolgskontrolle. Die drei Säulen tragen dieses Dach. Fehlt eine der beiden Pflicht-Säulen, ist das Haus instabil, egal wie viel in die freiwillige dritte Säule investiert wird.

Säule 1 und 2: die gesetzlichen Pflichten

Arbeits- und Gesundheitsschutz umfasst die Gefährdungsbeurteilung (physisch und psychisch, ArbSchG § 5), Unterweisungen und deren Dokumentation — Pflicht ab dem ersten Beschäftigten. Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) greift, sobald ein Mitarbeitender innerhalb von zwölf Monaten länger als sechs Wochen (42 Tage) arbeitsunfähig war (SGB IX § 167): Der Arbeitgeber muss ein BEM-Gespräch anbieten — die Teilnahme ist für den Mitarbeitenden freiwillig, das Angebot für den Arbeitgeber nicht.

Säule 3: die freiwillige, aber geförderte Säule

Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) ist freiwillig — umfasst aber die Maßnahmen, die in der öffentlichen Wahrnehmung meist mit BGM gleichgesetzt werden: Bewegungsangebote, Ernährungsberatung, Stressprävention. Krankenkassen sind nach § 20b SGB V verpflichtet, BGF zu unterstützen, mit Förderung bis zu 600 € pro Mitarbeitenden und Jahr möglich. Diese Säule entscheidet meist über Mitarbeiterzufriedenheit und Employer Branding, nicht über rechtliche Compliance.

Das Wichtigste in Kürze

  • 3 Säulen: Arbeitsschutz (Pflicht), BEM (Pflicht), BGF (freiwillig)
  • Ohne die Pflicht-Säulen ist BGM rechtlich instabil, egal wie viel BGF betrieben wird
  • BEM greift ab 42 Tagen Arbeitsunfähigkeit innerhalb von 12 Monaten (SGB IX § 167)
  • BGF wird von Krankenkassen nach § 20b SGB V mit bis zu 600 €/MA/Jahr gefördert

Häufige Fragen

Reicht es, nur die zwei Pflicht-Säulen abzudecken?+

Rechtlich ja — Arbeitsschutz und BEM erfüllen die gesetzlichen Mindestanforderungen. Für Mitarbeiterbindung, Krankenstand-Reduktion und Arbeitgeberattraktivität lohnt sich die freiwillige dritte Säule (BGF) zusätzlich.

In welcher Reihenfolge sollten wir die Säulen aufbauen?+

Zuerst die Pflicht-Säulen absichern (Gefährdungsbeurteilung, BEM-Prozess) — sie bergen sonst Bußgeld- und Haftungsrisiken. Erst danach lohnt sich der systematische Ausbau der freiwilligen BGF-Säule.

Zählt ein Gesundheitstag zu welcher Säule?+

Zur dritten Säule, betriebliche Gesundheitsförderung — es sei denn, er dient explizit der Umsetzung von Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung (dann Säule 1).

Alle drei Säulen an einem Ort abbilden

EasyBGM verbindet Gefährdungsbeurteilung, BEM-Prozess und Gesundheitsförderung in einem System.

Quellen

Stand: 2026-07-06. Keine Rechts- oder Steuerberatung — im Einzelfall fachlich prüfen lassen.

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