GF-Haftung im BGM
Welche BGM-Pflichten hat die Geschäftsführung — und was droht bei Verstößen?
Die GF ist nach ArbSchG § 3 für Gefährdungsbeurteilungen, BEM-Angebote (SGB IX § 167) und sichere Arbeitsgestaltung persönlich verantwortlich. Verstöße drohen Bußgelder bis 30.000 €, Regressforderungen und Reputationsschäden.
BGM-Pflichten der Geschäftsführung im Überblick
| Pflicht | Rechtsgrundlage | Sanktion bei Verstoß |
|---|---|---|
| Gefährdungsbeurteilung (inkl. psychische Belastung) | ArbSchG § 5 | Bußgeld bis 5.000 € je Arbeitsplatz (ArbSchG § 25) |
| BEM-Angebot bei ≥ 6 Wochen AU | SGB IX § 167 Abs. 2 | Erschwerter Kündigungsschutz, Regressrisiko |
| ASA einrichten ab 20 MA | ASiG § 11 | Bußgeld bis 2.500 € (ASiG § 20) |
| Organisationspflicht / Delegation dokumentieren | OWiG § 130 | Bußgeld bis 1 Mio. € bei Aufsichtspflichtverletzung |
| Unterweisungen durchführen und dokumentieren | ArbSchG § 12 | Bußgeld, verschärfte Haftung bei Unfall |
Was die GF persönlich schuldet — und was delegierbar ist
Das ArbSchG trifft Arbeitgeber — bei Kapitalgesellschaften ist das die Geschäftsführung persönlich. Pflicht ist nicht nur das 'Ermöglichen' von BGM, sondern die aktive Organisation: Gefährdungsbeurteilungen beauftragen, Ergebnisse dokumentieren, Maßnahmen umsetzen und deren Wirksamkeit kontrollieren (PDCA-Zyklus nach ArbSchG § 3 Abs. 1).
Delegierbar ist die Durchführung — nicht die Verantwortung. Wer Arbeitsschutzaufgaben auf Führungskräfte überträgt, muss die Delegierten schriftlich benennen, ihnen die nötigen Mittel und Befugnisse geben und ihre Arbeit überwachen. Fehlt die Überwachung, haftet die GF nach OWiG § 130 trotz formaler Delegation.
BEM (Betriebliches Eingliederungsmanagement) ist ab 6 Wochen AU innerhalb von 12 Monaten Pflicht — unabhängig von Unternehmensgröße. Ein fehlendes BEM-Angebot macht eine krankheitsbedingte Kündigung vor dem Arbeitsgericht nahezu angreifbar, weil der AG dann beweisen muss, dass auch ein BEM die Kündigung nicht verhindert hätte.
Haftungsrisiken konkret
Bußgelder nach ArbSchG § 25 können je nach Verstoß 5.000 bis 30.000 € erreichen — bei wiederholten Verstößen auch darüber hinaus. Die Berufsgenossenschaft kann Beitragsaufschläge verhängen (SGB VII § 162), wenn die Unfallquote überdurchschnittlich hoch ist und kein dokumentiertes BGM-System existiert.
Regressforderungen drohen nach Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten, wenn die GF grob fahrlässig gehandelt hat (SGB VII § 110). Gerichte haben in Einzelfällen GF-Gehälter gepfändet oder persönliche Schadensersatzpflichten bejaht.
Reputationsschaden ist das am schwersten quantifizierbare Risiko: öffentliche Arbeitgeberbeurteilungen (Kununu, LinkedIn) reagieren sensibel auf bekanntgewordene Arbeitsschutzmängel. In Branchen mit Fachkräftemangel kann das direkt Recruiting-Kosten erhöhen.
Checkliste: 5 Maßnahmen die die GF heute umsetzen kann
- Gefährdungsbeurteilung beauftragen und dokumentieren — auch für Büro- und Homeoffice-Arbeitsplätze (psychische Belastung seit 2013 Pflichtbestandteil, ArbSchG § 5 Abs. 3 Nr. 6)
- BEM-Prozess schriftlich verankern — Einladungs-Muster, Gesprächs-Protokollvorlage, Dokumentationspflicht für alle Schritte. Ablehnung durch MA dokumentieren.
- ASA konstituieren (ab 20 MA) oder AS-Ausschuss-Funktion in kleinerem Betrieb verankern — Betriebsarzt, Fachkraft für ArbSich und BR (falls vorhanden) einbinden.
- Unterweisungen kalendarisch planen — jährlich pro MA, bei neuen Gefährdungen sofort. Teilnahme unterschreiben lassen.
- BGM-Steuerkreis einrichten — auch in kleinen Unternehmen reicht ein monatliches 30-Minuten-Meeting mit HR und einem GF-Vertreter, um Maßnahmen zu steuern und Kennzahlen (Krankenstand, BEM-Quote) zu verfolgen.
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Das Wichtigste in Kürze
- GF haftet persönlich für Arbeitsschutz — Delegation schützt nicht vor Aufsichtspflicht (OWiG § 130)
- BEM ab 6 Wochen AU ist Pflicht, unabhängig von Unternehmensgröße
- Fehlende Dokumentation ist das größte Haftungsrisiko — nicht die fehlende Maßnahme selbst
- ASA einrichten ab 20 MA — in kleineren Betrieben AS-Funktion verankern
- BGM-Steuerkreis macht Compliance sichtbar und messbar
Häufige Fragen
Gilt die BEM-Pflicht auch für Unternehmen mit weniger als 20 Mitarbeitenden?+
Ja. SGB IX § 167 Abs. 2 knüpft die BEM-Pflicht nicht an eine Mindestgröße. Auch ein Unternehmen mit 5 Beschäftigten muss jedem MA, der innerhalb von 12 Monaten insgesamt sechs Wochen arbeitsunfähig war, ein BEM-Gespräch anbieten.
Was passiert, wenn ein Mitarbeitender das BEM-Angebot ablehnt?+
Der Arbeitgeber ist aus dem Schneider — sofern er die Ablehnung schriftlich dokumentiert. Die Ablehnung muss freiwillig und informiert sein: Der MA muss über Zweck, Ablauf und seine Rechte (kein Nachteil bei Ablehnung) aufgeklärt worden sein.
Kann die GF Arbeitsschutz-Pflichten vollständig auf den HR-Leiter übertragen?+
Nein — vollständige Übertragung der Haftung ist nicht möglich. Die GF bleibt Aufsichtspflichtig (OWiG § 130). Wirksame Delegation erfordert schriftliche Beauftragung, ausreichende Ressourcen und regelmäßige Kontrolle der delegierten Aufgaben.
Welche Strafen drohen konkret bei fehlender Gefährdungsbeurteilung?+
Die Arbeitsschutzbehörde (Gewerbeaufsicht / DGUV) kann Bußgelder nach ArbSchG § 25 von bis zu 5.000 € je betroffenen Arbeitsplatz verhängen. Bei wiederholten Verstößen oder grober Fahrlässigkeit sind höhere Beträge und strafrechtliche Relevanz möglich.
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Quellen
- ArbSchG § 3 — Grundpflichten des Arbeitgebers ↗
- SGB IX § 167 — Prävention ↗
- OWiG § 130 — Verletzung der Aufsichtspflicht ↗
Stand: 2026-06-24. Keine Rechts- oder Steuerberatung — im Einzelfall fachlich prüfen lassen.