
FASi: Aufgaben & Kosten
Was macht eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (FASi) — und was kostet sie?
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit (FASi/Sifa) berät den Arbeitgeber zum Arbeitsschutz und ist ab dem 1. Beschäftigten Pflicht (ASiG § 5). Kosten liegen je nach Betreuungsmodell und Gefährdungsklasse bei 800–4.000 € pro Jahr.
FASi-Betreuungsmodelle im Vergleich
| Modell | Geeignet für | Besonderheit |
|---|---|---|
| Regelbetreuung (extern) | Alle Betriebsgrößen | Feste jährliche Einsatzstunden nach DGUV Vorschrift 2 |
| Alternative bedarfsorientierte Betreuung | ≤ 50 Mitarbeitende | Grundbetreuung + anlassbezogene Einsätze |
| Unternehmermodell | ≤ 50 Mitarbeitende | Unternehmer schult sich selbst, übernimmt Teile der Aufgaben |
| Interne Fachkraft | Größere Betriebe | Eigene ausgebildete FASi im Unternehmen |
Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit
Die FASi unterstützt den Arbeitgeber bei allen Fragen der Arbeitssicherheit — von der Gefährdungsbeurteilung über regelmäßige Begehungen bis zur Unfalluntersuchung. Rechtsgrundlage ist § 5 ASiG, konkretisiert durch die DGUV Vorschrift 2, die je nach Branche und Gefährdungsklasse feste jährliche Einsatzzeiten vorschreibt.
- Beratung des Arbeitgebers zu allen Arbeitsschutz-Themen
- Regelmäßige Betriebsbegehungen zur Gefahrenerkennung
- Mitwirkung an der Gefährdungsbeurteilung
- Untersuchung von Arbeitsunfällen und Ableitung von Präventionsmaßnahmen
- Schulungen und Unterweisungen zu sicherem Arbeiten
Welches Betreuungsmodell passt zu welcher Betriebsgröße
Betriebe bis 50 Beschäftigte können zwischen der Regelbetreuung (feste Einsatzstunden) und der alternativen bedarfsorientierten Betreuung wählen — letztere kombiniert eine Grundbetreuung (Basisschulung, Erstberatung) mit anlassbezogenen Einsätzen, etwa bei neuen Maschinen oder nach einem Unfall. Alternativ kann der Unternehmer über das Unternehmermodell nach einer zertifizierten Schulung Teile der FASi-Aufgaben selbst übernehmen — ersetzt aber nicht vollständig die externe fachliche Begleitung.
Größere Betriebe mit entsprechendem Gefährdungspotenzial benötigen die Regelbetreuung mit festen, nach Gefährdungsklasse gestaffelten Einsatzstunden — ab einer gewissen Größe lohnt sich häufig eine interne, fest angestellte Fachkraft.
Das Wichtigste in Kürze
- FASi-Bestellung ist ab dem 1. Beschäftigten Pflicht (ASiG § 5)
- Kosten: 800–4.000 €/Jahr je nach Betriebsgröße und Gefährdungsklasse
- Betriebe ≤ 50 MA können Unternehmermodell oder bedarfsorientierte Betreuung nutzen
- FASi und Betriebsarzt ergänzen sich, ersetzen sich nicht gegenseitig
- Einsatzstunden richten sich nach DGUV Vorschrift 2 und Gefährdungsklasse
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen FASi und Betriebsarzt?+
Die FASi kümmert sich um technische und organisatorische Arbeitssicherheit (Maschinen, Arbeitsabläufe, Gefahrenquellen), der Betriebsarzt um arbeitsmedizinische Fragen (Vorsorgeuntersuchungen, gesundheitliche Eignung). Beide sind gesetzlich vorgeschrieben und arbeiten eng zusammen, insbesondere im Arbeitsschutzausschuss (ASA) ab 20 Mitarbeitenden.
Kann ich als Kleinstunternehmen auf eine FASi verzichten?+
Nein, die Pflicht gilt ab dem ersten Beschäftigten. Über das Unternehmermodell oder die alternative bedarfsorientierte Betreuung lässt sich der Aufwand für kleine Betriebe aber deutlich reduzieren.
Wie viele Einsatzstunden muss die FASi bei uns leisten?+
Das richtet sich nach der DGUV Vorschrift 2 und der Gefährdungsklasse der Berufsgenossenschaft — Bürobetriebe benötigen deutlich weniger Stunden als produzierende Betriebe. Die zuständige Berufsgenossenschaft gibt die genauen Werte vor.
FASi-Einsätze und Fristen im Blick behalten
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Quellen
- § 5 ASiG — Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit ↗
- DGUV Vorschrift 2 — Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit ↗
Stand: 2026-07-06. Keine Rechts- oder Steuerberatung — im Einzelfall fachlich prüfen lassen.