GBPsych-Bußgeld
GBPsych-Pflicht verletzt: Welche Bußgelder drohen — und wie schützen sich Arbeitgeber?
Fehlende oder nicht revisionssichere GBPsych (§5 ArbSchG) kann nach §25 ArbSchG mit bis zu 30.000 € Bußgeld pro Verstoß geahndet werden. Zuständig: Staatliche Gewerbeaufsicht. 75 % der Organisationen haben laut #whatsnext 2025 (TK/IFBG) kein ganzheitliches BGM.
GBPsych-Verstöße und ihre Konsequenzen
| Verstoß | Rechtliche Grundlage | Sanktion |
|---|---|---|
| Keine GBPsych durchgeführt | §5 Abs. 1 ArbSchG i.V.m. §25 ArbSchG | Bußgeld bis 30.000 € |
| GBPsych nicht dokumentiert | §6 ArbSchG (Dokumentationspflicht) | Bußgeld bis 5.000 € + Anordnung zur Nachholung |
| Zyklus nicht eingehalten (veraltete GBPsych) | §3 ArbSchG (Aktualisierungspflicht) | Bußgeld bis 10.000 € bei Begehung |
| Maßnahmen nicht abgeleitet/umgesetzt | §5 Abs. 1 ArbSchG (Maßnahmenpflicht) | Bußgeld + Anordnung mit Frist |
| Psychische Gefährdung bei neuen Tätigkeiten nicht bewertet | §5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG | Bußgeld bis 30.000 € bei vorsätzlichem Verstoß |
Was genau ist nach §25 ArbSchG strafbar?
§25 ArbSchG unterscheidet zwischen Ordnungswidrigkeiten (Bußgeld bis 5.000 €) und schwerwiegenden Verstößen (Bußgeld bis 30.000 €). In die höhere Kategorie fällt, wer 'vorsätzlich oder fahrlässig' die Gefährdungsbeurteilung unterlässt oder Schutzmaßnahmen nicht ergreift. Da die GBPsych seit 2013 geltendes Recht ist (Präzisierung durch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin), wird Unkenntnis von Gerichten nicht mehr als Entschuldigung akzeptiert.
Wichtig: Das Bußgeld ist pro Verstoß — nicht pro Unternehmen. Fehlt die GBPsych für mehrere Abteilungen oder Tätigkeitsbereiche, können sich die Bußgelder addieren. Bei Folgeinspektionen nach nicht behobenen Mängeln können zudem Zwangsgelder festgesetzt werden.
Verjährungsfrist: Ordnungswidrigkeiten nach §25 ArbSchG verjähren nach 2 Jahren (§31 OWiG). Die Gewerbeaufsicht kann also Verstöße rückwirkend ahnden — sofern sie innerhalb von 2 Jahren nach dem Verstoß festgestellt werden.
Wie werden GBPsych-Verstöße festgestellt?
Die Gewerbeaufsicht führt sowohl angekündigte Begehungen (Betriebsbesichtigungen) als auch unangemeldete Kontrollen durch — letztere häufiger nach Beschwerden von Mitarbeitenden oder Betriebsräten. Bei einer Begehung werden Unterlagen angefordert: GBPsych-Dokumentation, Maßnahmenprotokoll, Wirkungskontrolle.
Häufiger Auslöser von Kontrollen: Betriebsrat oder Mitarbeitende melden einen Mangel bei der Gewerbeaufsicht. Arbeitsunfälle mit psychischer Komponente (z. B. Burnout-bedingter Ausfall) können ebenfalls zu Betriebskontrollen führen. Fusionen und Restrukturierungen lösen nach §3 ArbSchG automatisch die Pflicht zur Neubewertung aus — das ist ein bekanntes Kontrollintervall.
Berufsgenossenschaften (BG) prüfen ebenfalls im Rahmen ihrer Beratungsbesuche. Zwar haben BGen keine Bußgeldkompetenz, aber sie können Mängel an die Gewerbeaufsicht melden. Ihr Bericht ist dann Beweismittel im Bußgeldverfahren.
Wie schützen sich Arbeitgeber — und was reicht nicht aus?
Nicht ausreichend: Eine einmalig durchgeführte GBPsych aus 2018, die nicht aktualisiert wurde. Nicht ausreichend: Eine GBPsych, die nur physische Belastungen erfasst, aber psychische ignoriert. Nicht ausreichend: Mündliche Befragungen ohne schriftliche Dokumentation.
Ausreichend: Eine dokumentierte GBPsych mit Datum, beteiligten Personen, Gefährdungsquellen, Bewertungsergebnis und abgeleiteten Maßnahmen — wiederholt bei wesentlichen Änderungen der Arbeitsbedingungen und in regelmäßigen Zyklen (DGUV-Empfehlung: alle 3–5 Jahre).
Der entscheidende Schutzfaktor ist die Revisionssicherheit: Bei einer Begehung müssen Unterlagen sofort vorgelegt werden können. Papierakten, die niemand mehr findet, gelten im Zweifel als nicht vorhanden. Digitale, strukturierte Dokumentation mit Zeitstempeln ist die einzige prüfsichere Lösung.
- GBPsych für alle relevanten Tätigkeitsgruppen (nicht nur Büro)
- Schriftliche Dokumentation mit Datum und Verantwortlichkeit
- Maßnahmenplan mit Umsetzungsfristen und Wirkungskontrolle
- Zyklus-Planung: wann ist die nächste GBPsych fällig?
- Sofortige Neubewertung bei Umstrukturierung, Homeoffice-Einführung, neuen Schichtmodellen
75 % ohne ganzheitliches BGM — warum ist das so?
Laut #whatsnext 2025 (TK/IFBG Arbeitgeberumfrage) hat nur ein Viertel der Organisationen ein ganzheitliches BGM — und seit 2022 ist hier kein Anstieg zu sehen. Bei der GBPsych ist die Compliance-Lücke besonders ausgeprägt: Viele Unternehmen haben zwar physische Gefährdungsbeurteilungen, aber keine spezifische psychische (die seit §5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG verpflichtend ist).
Hauptgrund laut #whatsnext 2025: Fehlende interne Ressourcen und unklare Zuständigkeiten. BGM-Fachkräfte sind teuer und im Mittelstand selten vorhanden. Das erklärt, warum die Compliance-Lücke trotz jahrelang bestehender Pflicht so groß ist.
Passende Maßnahmen & Themen
Das Wichtigste in Kürze
- §25 ArbSchG sieht Bußgelder bis 30.000 € pro Verstoß vor — nicht pro Unternehmen
- 75 % der Organisationen haben laut #whatsnext 2025 (TK/IFBG) kein ganzheitliches BGM — GBPsych-Lücken sind dabei besonders verbreitet
- Verjährungsfrist: 2 Jahre — die Gewerbeaufsicht kann rückwirkend ahnden
- Revisionssicherheit ist entscheidend: Unterlagen müssen bei Begehung sofort vorlegbar sein
- Maßnahmenplan und Wirkungskontrolle sind ebenso Pflicht wie die Gefährdungsermittlung
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen §5 ArbSchG und §25 ArbSchG?+
§5 ArbSchG ist die Pflicht-Norm: Sie verpflichtet jeden Arbeitgeber zur Gefährdungsbeurteilung inkl. psychischer Belastungen. §25 ArbSchG ist die Sanktions-Norm: Sie legt die Bußgelder für Verstöße gegen §5 fest. Ein Verstoß gegen §5 löst automatisch die Bußgeldmöglichkeit nach §25 aus.
Ab wann ist das Bußgeld 30.000 € und nicht 5.000 €?+
Die 30.000-€-Grenze gilt bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verstößen — und bei Verstößen, durch die eine erhebliche Gesundheitsgefährdung entsteht. Eine fehlende GBPsych trotz Kenntnis der Pflicht gilt in der Praxis als grob fahrlässig. Die 5.000-€-Grenze gilt bei leichter Fahrlässigkeit oder formalen Mängeln (z. B. fehlende Wirkungskontrolle bei ansonsten ordentlicher GBPsych).
Reicht eine Mitarbeiterbefragung als GBPsych?+
Nein — eine Befragung allein ist nicht ausreichend. Die GBPsych ist ein mehrstufiger Prozess: Gefährdungen ermitteln (z. B. per Befragung oder Beobachtung), Risiken bewerten, Maßnahmen ableiten, Maßnahmen umsetzen, Wirkung kontrollieren — und das alles dokumentieren. Eine Befragung ohne Bewertung und Maßnahmenplan gilt als unvollständige GBPsych.
Was passiert wenn die GBPsych Mängel hat, aber grundsätzlich vorhanden ist?+
Die Gewerbeaufsicht setzt eine Frist zur Nachbesserung. Wird diese nicht eingehalten, folgt das Bußgeld. Bei formalen Mängeln (z. B. fehlende Unterschrift, nicht aktualisierte Maßnahmen) sind die Bußgelder meist im niedrigeren Bereich (bis 5.000 €). Inhaltliche Mängel (psychische Belastungen nicht bewertet) können höhere Sanktionen auslösen.
Brauche ich für jede Abteilung eine eigene GBPsych?+
Die GBPsych muss für jede Tätigkeit mit relevanten Belastungsunterschieden separat durchgeführt werden. In der Praxis: Tätigkeitsgruppen bilden (z. B. 'Büroangestellte', 'Produktionsmitarbeiter', 'Führungskräfte') und pro Gruppe evaluieren. Für homogene Tätigkeiten reicht eine gruppenübergreifende Beurteilung.
GBPsych-Compliance ohne Bußgeld-Risiko
EasyBGM richtet GBPsych-Zyklen automatisch ein, versendet Befragungen und dokumentiert revisionssicher — ohne BGM-Fachkraft.
Quellen
- §5 ArbSchG — Beurteilung der Arbeitsbedingungen ↗
- §25 ArbSchG — Bußgeldvorschriften ↗
- BAuA: Empfehlungen zur Umsetzung der GBPsych ↗
- DGUV Information 206-101: Leitfaden Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung ↗
- #whatsnext 2025 — TK/IFBG Arbeitgeberumfrage BGM ↗
Stand: 2026-06-27. Keine Rechts- oder Steuerberatung — im Einzelfall fachlich prüfen lassen.