Bußgelder & Durchsetzung

Bußgelder & Durchsetzung

Mit welchen Bußgeldern muss ich rechnen, wenn BGM-Pflichten nicht erfüllt sind?

Bußgelder reichen von 2.500 € (fehlender Arbeitsschutzausschuss) bis 25.000 € (fehlende Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen). Kontrollen erfolgen durch Gewerbeaufsicht oder Berufsgenossenschaft, meist ausgelöst durch Unfälle, Beschwerden oder Stichproben.

Bußgeldrahmen nach Verstoß

VerstoßRechtsgrundlageBußgeldrahmen
Fehlende Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen (GBPsych)ArbSchG § 55.000–25.000 €
Fehlende allgemeine Gefährdungsbeurteilung/DokumentationArbSchG § 4–65.000–10.000 €
Fehlende Fachkraft für ArbeitssicherheitASiG § 55.000–10.000 €
Fehlende arbeitsmedizinische BetreuungASiG § 25.000–10.000 €
Fehlender Arbeitsschutzausschuss (ab 20 MA)ASiG § 112.500–10.000 €
Fehlende Sicherheitsbeauftragte (ab 20 MA)DGUV Vorschrift 1 § 202.500–5.000 €

Wie eine Kontrolle typischerweise abläuft

Kontrollen durch Gewerbeaufsicht oder Berufsgenossenschaft erfolgen selten zufällig — häufigste Auslöser sind Arbeitsunfälle, Mitarbeiterbeschwerden oder routinemäßige Stichproben in bestimmten Branchen. Geprüft wird zuerst die Dokumentation: Liegt eine aktuelle Gefährdungsbeurteilung vor? Sind Unterweisungen nachweisbar? Ist eine FASi bzw. ein Betriebsarzt bestellt?

Bei festgestellten Mängeln setzt die Behörde meist zunächst eine Frist zur Nachbesserung. Bußgelder werden vor allem bei wiederholten Verstößen, bei besonders gravierenden Lücken (komplettes Fehlen der GBPsych) oder im Zusammenhang mit einem Arbeitsunfall verhängt.

Über das Bußgeld hinaus: Haftungsrisiko

Neben dem eigentlichen Bußgeld drohen bei Arbeitsunfällen oder arbeitsbedingten Erkrankungen ohne dokumentierte Gefährdungsbeurteilung zusätzliche zivilrechtliche Haftungsrisiken wegen Organisationsverschuldens — insbesondere für die Geschäftsführung persönlich. Auch krankheitsbedingte Kündigungen ohne nachweisliches BEM-Angebot sind vor Gericht deutlich angreifbarer und werden häufig als unwirksam eingestuft.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bußgeldrahmen reicht von 2.500 € bis 25.000 € je nach Verstoß
  • GBPsych-Verstöße haben mit bis zu 25.000 € den höchsten Rahmen
  • Kontrollen werden meist durch Unfälle, Beschwerden oder Stichproben ausgelöst
  • Über das Bußgeld hinaus droht persönliches Haftungsrisiko der Geschäftsführung
  • BEM-Nachweis schützt vor angreifbaren krankheitsbedingten Kündigungen

Häufige Fragen

Wird beim ersten Verstoß sofort ein Bußgeld verhängt?+

In der Regel nicht. Behörden setzen meist zunächst eine Frist zur Nachbesserung. Bußgelder folgen häufiger bei Wiederholung, gravierenden Lücken oder im Zusammenhang mit einem konkreten Vorfall.

Haftet die Geschäftsführung persönlich für fehlenden Arbeitsschutz?+

Ja, bei nachweisbarem Organisationsverschuldens — etwa wenn eine fehlende Gefährdungsbeurteilung ursächlich für einen Arbeitsunfall oder eine arbeitsbedingte Erkrankung war, kann die Geschäftsführung persönlich in Haftung genommen werden.

Ist eine krankheitsbedingte Kündigung ohne BEM automatisch unwirksam?+

Nicht automatisch, aber die Anforderungen an die Rechtmäßigkeit der Kündigung steigen deutlich — Arbeitsgerichte prüfen streng, ob mildere Mittel (wie ein BEM-Angebot) ausgeschöpft wurden.

Bußgeldrisiko vor der Kontrolle beseitigen

EasyBGM zeigt genau, welche Pflichten offen sind, bevor eine Behörde danach fragt.

Quellen

Stand: 2026-07-06. Keine Rechts- oder Steuerberatung — im Einzelfall fachlich prüfen lassen.

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