
Rechtliche Grundlagen (Überblick)
Was ist im BGM gesetzlich Pflicht, was ist freiwillig?
Pflicht sind die Gefährdungsbeurteilung inklusive psychischer Belastungen (ArbSchG § 5) und das BEM ab 42 Tagen Arbeitsunfähigkeit (SGB IX § 167). Alles darüber hinaus — Gesundheitsförderung, Umfragen, Zusatzangebote — ist freiwillig, wird aber von Krankenkassen mit bis zu 600 €/MA/Jahr gefördert (§ 20b SGB V).
Pflicht vs. freiwillig auf einen Blick
| Bereich | Status | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Gefährdungsbeurteilung (physisch + psychisch) | Pflicht | ArbSchG § 5 |
| Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) | Pflicht | SGB IX § 167 |
| Betriebliche Gesundheitsförderung | Freiwillig, gefördert | § 20b SGB V |
| Mitarbeiterbefragungen, Zusatzangebote | Freiwillig | — |
Die zwei gesetzlichen Pflichten im BGM
Nur zwei Bereiche des BGM sind gesetzlich zwingend: die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG, die seit 2013 explizit auch psychische Belastungen umfasst, und das Betriebliche Eingliederungsmanagement nach § 167 SGB IX, das ab 42 Tagen Arbeitsunfähigkeit innerhalb von zwölf Monaten greift. Beide Pflichten gelten unabhängig von der Unternehmensgröße.
Alles andere ist freiwillig — aber gefördert
Betriebliche Gesundheitsförderung, Mitarbeiterbefragungen und alle darüber hinausgehenden Maßnahmen sind freiwillig. Der Gesetzgeber schafft dennoch einen finanziellen Anreiz: Nach § 20b SGB V müssen Krankenkassen BGF-Maßnahmen unterstützen, mit bis zu 600 € pro Mitarbeitenden und Jahr. Freiwillig heißt also nicht unattraktiv — die Förderung macht viele Maßnahmen faktisch kostenneutral.
Fazit für die Praxis
Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen (GBPsych) ist der Bereich, der in der Praxis am häufigsten übersehen wird — obwohl er zu den beiden gesetzlichen Kernpflichten zählt. Ein systematisches BGM deckt beide Pflichten sauber ab und nutzt zusätzlich die Förderung für freiwillige Maßnahmen.
Das Wichtigste in Kürze
- Nur zwei Bereiche sind gesetzlich Pflicht: Gefährdungsbeurteilung und BEM
- GBPsych wird in der Praxis am häufigsten übersehen — obwohl Pflicht seit 2013
- Freiwillige BGF-Maßnahmen werden über § 20b SGB V mit bis zu 600 €/MA/Jahr gefördert
- BEM-Pflicht betrifft das Angebot, nicht die Teilnahme des Mitarbeitenden
Häufige Fragen
Ist ein Obstkorb gesetzlich vorgeschrieben?+
Nein, das ist eine freiwillige BGF-Maßnahme. Gesetzlich verpflichtend sind ausschließlich Gefährdungsbeurteilung und BEM.
Was passiert, wenn wir die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen nie gemacht haben?+
Das ist ein Verstoß gegen ArbSchG § 5 mit einem Bußgeldrahmen von 5.000–25.000 € und einem erhöhten Haftungsrisiko bei arbeitsbedingten psychischen Erkrankungen.
Zählt BEM auch, wenn der Mitarbeitende ablehnt?+
Ja — die Pflicht des Arbeitgebers beschränkt sich auf das Angebot des BEM-Gesprächs. Lehnt der Mitarbeitende ab, muss das dokumentiert werden, die Pflicht ist damit erfüllt.
Pflicht und Förderung sauber trennen
EasyBGM zeigt, was gesetzlich Pflicht ist und wo ihr Fördergeld liegen lasst.
Quellen
- § 5 ArbSchG — Beurteilung der Arbeitsbedingungen ↗
- § 167 SGB IX — Prävention (BEM) ↗
- § 20b SGB V — Betriebliche Gesundheitsförderung ↗
Stand: 2026-07-06. Keine Rechts- oder Steuerberatung — im Einzelfall fachlich prüfen lassen.